1. Anmeldung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt online über die Internetseite oder schriftlich auf einem Anmeldeformular. Sofern CURADEMIC nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Die gültigen Anmeldefristen sind der jeweiligen Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Mit Eingang der Kursgebühr kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Der Teilnehmer verpflichtet sich – soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden – zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zertifikate und / oder Teilnahmebescheinigungen werden erst nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Gebühren ausgestellt.
3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann bei Lehrgängen bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% erhoben. Bei Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist die volle Lehrgangsgebühr fällig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CURADEMIC.
Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung von CURADEMIC einen Ersatzteilnehmer stellt. CURADEMIC wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.
Hat sich ein Teilnehmer für eine Bildungsmaßnahme angemeldet, für den die Anerkennung nach SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Gewerbliche Kunden (z.B. Pflegedienste) können bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Rechnungsbetrages erhoben. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages erhoben. Bei Rücktritt in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist der volle Rechnungsbetrag fällig.
4. Kündigung
Der Teilnehmer kann nur aus triftigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei CURADEMIC. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Der Teilnehmer kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate dauern vom Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres zurücktreten. Danach ist eine Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende einzuhalten. Für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.
Änderungen in den Aus-, Fort- oder Weiterbildungsinhalten von CURADEMIC, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. CURADEMIC kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störungen oder Urheberrechtsverletzungen durch Teilnehmer fristlos kündigen.
CURADEMIC behält sich vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder nach erfolgloser Abmahnung bei Verstößen gegen die Hausordnung. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
5. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, behält sich der Veranstalter vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden.
Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor.
6. Absage von Lehrveranstaltungen
CURADEMIC hat das Recht, Veranstaltungen oder Lehrgänge vor Beginn wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder bei Folgen höherer Gewalt abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird zurückerstattet.
7. Dozentenwechsel
Soweit das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
8. Haftung
CURADEMIC haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CURADEMIC oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9. Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte Folge zu leisten sowie regelmäßig an den Veranstaltungen teilzunehmen.
10. Unwirksame Klauseln
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nürnberg.