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Bewährte Qualifikation gemäß Bundesrahmenempfehlung

Der anerkannte BaWiG bietet Ihnen gemäß den fachlichen Vorgaben und der gültigen Bundesrahmenempfehlung zu § 132l SGB V optimal Ihre Zusatzqualifikationen mit spezialisierten Weiterbildungen in der außerklinischen Intensivpflege zur Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Basiskurs) und für die verantwortliche Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (Expertenkurs). Für die pädiatrische außerklinische Intensivpflege bietet Ihnen BaWiG Kids zusätzlich spezialisierte Weiterbildungen.

Die Lehrinhalte unserer exklusiv ausgearbeiteten Weiterbildungen sind der S2k-Leitlinie „Invasive und nichtinvasive Beatmung als Therapie der chronisch respiratorischen Insuffizienz“ verpflichtet und berücksichtigen Empfehlungen verschiedener Fachgesellschaften. Die akademisch und didaktisch abgesicherten Lehrpläne entwickeln Ihre Kompetenzen systematisch und verlässlich für Ihr Qualifizierungsziel als Pflegefachkraft in der außerklinischen Intensivpflege. 

Besonders wichtig: Die BaWiG-Curricula (Basiskurs und Expertenkurs) sind qualitätsgesichert und von Krankenkassen anerkannt (AOK Landesverbände und VDEK mit TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK).

Die mehrfach zertifizierten Kurse sind von den Kostenträgern anerkannt und richten sich in den theoretischen Inhalten nach den neuen Bundesrahmenempfehlungen § 132l Abs 1 SGB V des GKV-Spitzenverbandes und entsprechen somit den aktuellen Qualitätsprüfungsrichtlinien („QPR ambulant“ für die Zulassung nach §72 SGB XI und vormals von §132a SGB V) in Bezug auf die Qualität des eingesetzten Personals. Somit ergibt sich für Sie eine Prüfsicherheit beim Medizinischen Dienst. Bitte klären Sie dies vor Beginn des Kurses trotzdem mit dem Medizinischen Dienst oder Kostenträgern, ob eine Anerkennung gewährleistet ist.

Aktualisierung des Akademieprogramms seit 01.07.2023

Unsere Lehrpläne werden kontinuierlich auf aktuelle Entwicklungen und Vorgaben hin angepasst. Auch den Übergang zur künftigen Bundesrahmenempfehlung für die außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V gestalten wir mit neuen Lehrplänen zuverlässig für Ihren Lernerfolg in der Beatmungspflege.

Besonders wichtig: für Pflegedienste ist die Anerkennung der Krankenkassen entscheidend, dass sie jederzeit rechtssicher auf eine akademisch seriöse Qualifikation der Mitarbeiter zählen können. Die bisher erfolgreich abgeschlossenen Zusatzqualifikationen der Curademic-Akademie bleiben gültig und sind weiterhin von den Krankenkassen anerkannt.

Die neuen Bedingungen erfordern aber dennoch in vielen Fällen vertragliche Anpassungen. Gerne beraten wir Sie hier.

Angepasste neue und wegweisenden Kurse gemäß der neuen Bundesrahmenempfehlung § 132l AIP sind bereits buchbar. Reservieren Sie Ihre Plätze.

Qualifizierung nach aktueller BRE zu §132l SGB V (2023):

Qualifizierung nach aktueller BRE zu §132l SGB V (2023):

Zertifizierte Beatmungs-Kurse im Überblick